
Alle Infos zu Ablauf und Kosten der Therapie
Wie ist der Ablauf einer Therapie?
Zuerst erfolgt ein Erstgespräch mit 3 folgenden probatorischen Sitzungen, in denen das gegenseitige Kennenlernen, die Klärung des Anliegens und die Diagnostik stattfinden. Nun beginnt die Phase der Therapie (Kurzzeitherapie mit 24 Stunden, Langzeittherapie bis zu 60 Stunden) in der individuelle Strategien entwickelt werden, um belastende Denkmuster und Verhaltensweisen zu verändern. Die Sitzungen finden in der Regel wöchentlich statt und dauern 50 Minuten.
Ist die Therapie online möglich?
Die Einzeltherapie kann nach Ihren Bedürfnissen auch online stattfinden.
Wie kann ich einen Termin vereinbaren?
Sie erreichen mich am besten über das Kontaktformular.
Wie gestaltet sich die Atmosphäre in der Praxis?
Es herrscht eine ruhige, vertrauensvolle und wertschätzen Atmosphäre. Es ist ein Ort, an dem Offenheit und Ehrlichkeit möglich sind. Im Mittelpunkt steht die Begegnung auf Augenhöhe: Zuhören, Verständnis und Akzeptanz.
Wie werden die Kosten von der Privatversicherung übernommen?
Private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten, sofern dieses im Versicherungsvertrag vereinbart wurde. Die Anzahl der Sitzungen und Höhe der Kosten hängt von den einzelnen Versicherungsunternehmen ab. In manchen Fällen kann es zu privaten Zuzahlungen kommen, daher sollte dies mit ihrer Versicherung geklärt werden.
Wie werden die Kosten von der Beihilfe übernommen?
Die Kostenerstattung der Psychotherapie durch die Beihilfe wird in der Regel zu 50 % übernommen. Dafür ist nach der Probatorik eine schriftliche Antragstellung und Bewilligung notwendig. In manchen Fällen kommt es zu privaten Zuzahlungen, daher sollte dies mit der Versicherung vorab geklärt werden.
Wie sind die Kosten für Selbstzahler?
Als Selbstzahler kann die Psychotherapie sofort ohne Formalitäten begonnen werden. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die Kosten der Psychotherapie kann als außergewöhnliche Aufwendung unter „sonstige Gesundheitsausgaben“ im Rahmen der zumutbaren Belastung steuerlich geltend gemacht werden.
Werden die Kosten von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen?
Da es sich um eine Privatpraxis handelt, kann die Abrechnung nur über das Kostenerstattungverfahren der gesetzlichen Krankenkassen erfolgen, hier finden Sie Schritt für Schritt erklärt, was Sie dafür erfüllen müssten.

Kostenerstattungsverfahren der gesetzlichen Krankenkassen
In einer Privatpraxis ist die Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenkasse nur über das Kostenerstattungsverfahren möglich. Der Hintergrund dafür ist, dass die Therapeuten mit Kassensitz oftmals ausgelastet sind, sodass eine Therapie häufig nicht innerhalb einer zumutbaren Wartezeit beginnen kann. Im SGB (§13) ist jedoch geregelt, dass jeder Mensch, der eine Behandlung benötigt, diese auch bekommen soll. Die Kosten dafür müssen folglich von den gesetzlichen Krankenkassen getragen werden. Über das Kostenerstattungsverfahren ist es auch gesetzlich Versicherten möglich, in der Privatpraxis psychotherapeutisch behandelt zu werden. Damit Sie die Bewilligung erhalten, ist es notwendig ein sogenanntes „Systemversagen“ zu beweisen.
Schritt 1
Rufen Sie die 116 117 (Telefonhotline KV-Berlin) an und vereinbaren Sie eine Psychotherapeutische Sprechstunde bei einem Kassenärztlichen Therapeut/Innen, um das PTV-11 Formular zu erhalten.
Schritt 2
Erstellen Sie eine Liste von 20 Therapeut/innen mit Kassensitz ohne freie Therapieplätze. Zudem muss nachgewiesen sein, dass Sie über die Terminservicestelle keine Probatorik oder Therapieplatz erhalten haben.
Schritt 3
Bei Ihrem Hausarzt oder Psychiater erhalten Sie den Konsiliarbericht und die Ärztliche Dringlichkeitsbescheinigung für eine ambulanten Psychotherapie.
Schritt 4
Bitte schicken Sie die o.g. Unterlagen mit einem Antrag auf Kostenerstattungsverfahren an Ihre Krankenkasse. Nach Übernahme der Kosten durch die Krankenkasse vereinbaren Sie mit mir einen Termin zum Erstgespräch.


